GEZ Gebühren für PC und Handy beschlossen

Diskutiere und helfe bei GEZ Gebühren für PC und Handy beschlossen im Bereich Software im Windows Info bei einer Lösung; Auf mehreren Internetseiten wird berichtet, dass Besitzer eines "internetfähigen" PCs zukünftig GEZ-Gebühren zahlen sollen. Also darf dann praktisch... Dieses Thema im Forum "Software" wurde erstellt von Caveman, 13. September 2006.

  1. Caveman
    Caveman inaktiver Moderator
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    GEZ Gebühren für PC und Handy beschlossen


    Auf mehreren Internetseiten wird berichtet, dass Besitzer eines "internetfähigen" PCs zukünftig GEZ-Gebühren zahlen sollen. Also darf dann praktisch jeder zahlen, denn welcher PC ist nicht internetfähig?
    Ebenso werden ab Januar 2007 Eigentümer von UMTS-Handys zur Kasse gebeten. Dies wurde von den ARD-Chefs beschlossen. Kosten soll das Ganze ca. 6€ im Monat.

    Auf die Gebühren verzichten dürfen Privathaushalte, die bereits einen Fernseher und Radio angemeldet haben. Allerdings müssen Unternehmen und Selbstständige, die ihren Heim-PC gewerblich nutzen, GEZ bezahlen.

    Quelle: PCGH
     
  2. User Advert


    Hi,

    willkommen im Windows Forum!
  3. Ramm
    Ramm Gast

    GEZ Gebühren für PC und Handy beschlossen

    Das Versteh ich nicht ganz.
     
  4. tomek-st
    tomek-st WinVista Home Premium User
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    GEZ Gebühren für PC und Handy beschlossen

    Also ich verstehe das so:

    Wenn du deinen Fernseher und Radio angemeldet hast und GEZ Gebühren zahlst musst du nicht für den PC Bezahlen. Alle, die das nicht gemacht haben, müssen bezahlen.


    MfG tomek-st
     
  5. Illuminat
    Illuminat Gast

    GEZ Gebühren für PC und Handy beschlossen

    Es gibt ja Leute, die keinen Fernseher ihr eigen nennen. Mit dieser neuen Vorschrift will die GEZ einfach abkassieren und die erwischen, die bisher nicht zahlen mußten.
     
  6. kotzkroete
    kotzkroete /* no comment */
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    GEZ Gebühren für PC und Handy beschlossen

    Wer hat denn heute keinen Fernseher mehr? Das ist ja fast keiner.
     
  7. sLim
    sLim New Member
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    GEZ Gebühren für PC und Handy beschlossen

    oh man GEZ wieder :34:
    ich hatte das mal anders mitbekommen. und zwar müssen leute die GEZ für TV zahlen, nicht mehr für den PC zahlen, aber nur, und jetzt kommts: wenn der PC im selben raum steht wie der fernseher! aber das ist leider schwer raus zu bekommen. was ICH nur nicht verstehe, ist das mit den UMTS handys... theoretisch dürfen sie das doch nur durchsetzen, bei neukunden!!! na ja... lassen wa es auf uns zu kommen :D

    gruß Markus
     
  8. Caveman
    Caveman inaktiver Moderator
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    GEZ Gebühren für PC und Handy beschlossen

    Ich kann es mir auch nicht anders vorstellen. GEZ-Gebühren bei Handys werden wohl nur bei Vertragsverlängerungen oder -neuanmeldung anfallen. Ich denke mal, dass man da so ein Formular mitkriegt. Die Kontrolle dürfte aber ähnlich schwer fallen, wie bei TV-Geräten.
     
  9. ZeRaTuL
    ZeRaTuL New Member
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    GEZ Gebühren für PC und Handy beschlossen

    Obwohl der Unmut in Reihen zahlreicher Politiker und Wirtschaftsverbänden zuletzt verstärkt zugenommen
    hatte, ist es nun amtlich: Die für den 1. Januar 2007 geplante GEZ-Gebühr für internetfähige PCs kommt. Dies haben
    die Ministerpräsidenten der Bundesländer am gestrigen Abend beschlossen.
     
  10. Caveman
    Caveman inaktiver Moderator
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    GEZ Gebühren für PC und Handy beschlossen

    Man darf nicht vergessen zu erwähnen, dass die Gebühr nur diejenigen zahlen, die keine Geräte angemeldet haben...
     
  11. indexi
    indexi Gast

    GEZ Gebühren für PC und Handy beschlossen

    Abzocke und Verarschung !

    wie will jemand was kontollieren was nicht angemeldet ist?

    das geht nur über eine sehr kosten und zeitaufwändige dreieckspeilung!
    (was in Grosstädten schwierig ist wegen der zu eng aufeinander sitzenden Anschlüssse!)

    vor allem keigen die nie den hals voll genug! letztes Jahr waren die GEZ einnahmen bei ca.
    6-7Mrd €
    Hier noch eine kleine Lektüre dazu!!!!!!!

    GEZ-Fahnder und ihre fiesen Tricks


    Beim Kampf gegen potentielle Schwarzseher ist die GEZ nicht zimperlich. Nach drei
    wenig höflichen Briefen steht recht schnell der Gebührenbeauftragte vor der Tür. Mit
    welchen Tricks er versucht, Schwarzsehern auf die Schliche zu kommen, erfahren Sie
    hier.

    Ruppige Außendienstmitarbeiter, Peilwagen, angedrohte Hausdurchsuchungen und andere
    Tricks: Alles nur Gruselgeschichten über «eine der geheimnisvollsten deutschen Behörden»,
    wie die Süddeutsche Zeitung die GEZ nennt? Lesen Sie hier, welche Rechte die GEZ–
    Fahnder wirklich haben und mit welchen Tricks sie versuchen, Ihnen das Schwarzsehen
    nachzuweisen.

    Zum Hintergrund der GEZ
    Seit dem 01. Januar 1976 lassen die Landesrundfunkanstalten, wie NDR, MDR oder SWR,
    die Gebühren für den öffentlich–rechtlichen Rundfunk durch die gemeinsame
    Gebühreneinzugszentrale (GEZ) einziehen. Die Gesamterträge der GEZ stiegen allein in den
    vergangenen zehn Jahren von 4,67 Mrd. auf 6,85 Mrd. Euro an. Dafür gibt es beispielsweise
    Doppelübertragungen weltbewegender Hochzeiten und Beerdigungen auf ARD und ZDF oder
    mit Rekordsummen erkaufte Sportereignisse zu sehen.

    Immer mehr Schwarzseher?
    Gerade Jugendliche und weniger einkommensstarke Schichten wollen oftmals nicht einsehen,
    warum sie neben der Kabelgebühr auch noch über 200 Euro pro Jahr für ARD, ZDF, Arte
    oder 3Sat zahlen sollen, ob sie die Sender nutzen oder nicht. Fakt ist: Seit 1998 übersteigt die
    Zahl der Abmeldungen die der freiwilligen Anmeldungen. Auch wenn offizielle Zahlen
    fehlen, so liegt es doch nahe, dass die Zahl der Schwarzseher gerade in wirtschaftlich
    angespannten Zeiten steigt.

    Dieser Entwicklung will die GEZ entgegensteuern. Dazu werden zum einen verstärkte
    Kontrollen in verschiedenen Städten und Regionen öffentlich propagiert. Zum anderen hat die
    Institution längst den Werbeweg über die Post entdeckt?


    Erst drei Briefe ...

    Allein 2004 wurden von der GEZ 19,9 Mio. Briefe versandt und die Empfänger über ihre
    Gebührenpflicht informiert. Dazu kauft die Behörde laut Stiftung Warentest unter anderem
    Adressbestände von privaten Anbietern. Wer beispielsweise ein Premiere–Abo abgeschlossen
    oder ein TV–Quiz mitgemacht, aber keinen Fernseher angemeldet hat, gilt da schnell als
    potentieller Schwarzseher.

    Woher kommen die Adressen?
    Schützenhilfe bei ihrer Jagd auf Schwarzseher erhält die GEZ auch durch die
    Einwohnermeldeämter. Name, Anschrift und Geburtsjahr jeder an– und abgemeldeten Person
    gehen an die Daten–Krake in Köln–Böcklemünd – und das oftmals trotz Bedenken der
    Datenschutzbeauftragten der Bundesländer. Lediglich Sachsen, Sachsen–Anhalt und
    Thüringen halten die Informationen offiziell zurück.

    Erfolg zweifelhaft
    Die Briefaktionen werden von der GEZ als «außerordentlich effizient» eingestuft. Jeder
    ausgegebene Euro führe zu elf Euro zusätzlicher Gebührenerlöse. Doch die Statistik lässt sich
    auch anders interpretieren: Von Januar 2004 bis Mai 2005 wurden 2,34 Mio. privater
    Haushalte über so genannte Erstbriefe kontaktiert, was bei 8,7 Prozent zu einer Anmeldung
    führte. Aber mehr als 90 Prozent der Angeschriebenen haben entweder keine Empfangsgeräte,
    eine Gebührenbefreiung oder sind über den Partner angemeldet – oder aber sie ignorieren als
    potentielle Schwarzseher die Post aus Köln.

    Nach drei Briefen ist Schluss?
    Letzteres ist aus Sicht eines notorischen Gebührensparers keine schlechte Strategie. Wer auf
    die drei Briefe – deren Höflichkeitsgehalt beständig abnimmt – nicht reagiert, hört so schnell
    nichts mehr von der GEZ. Jedenfalls nicht schriftlich, aber vielleicht persönlich in Form eines
    Gebührenbeauftragten.


    ... dann der Gebührenfahnder

    Manchmal klingeln Männer und Frauen an der Tür, die man nicht zum Kaffee hereinbitten
    möchte: Eine oder einer der rund tausend Gebührenbeauftragten. Über ihr forsches bis
    aggressives Verhalten gibt es immer wieder Klagen. Doch das scheint gewollt: «Man muss
    wie ein Polizist auftreten. Dann bekommt die Leute Angst», gesteht ein ehemaliger GEZ–
    Beauftragter.

    Arbeit auf Provisionsbasis
    Dieses Verhalten ist wohl auch nötig, da die Gebühren–Schnüffler nicht mehr Rechte haben
    als Mitglieder privater Drückerkolonnen. Geld gibt es nur auf Provisionsbasis für noch nicht
    angemeldete Rundfunkgeräte, zusätzlich locken Quartalsprämien. Je nach «Tüchtigkeit» sind
    so laut Spiegel–Online monatlich zwischen hundert und mehreren tausend Euro möglich.
    Lukrativ sind dabei vor allem die Nachzahlungen, von denen die GEZ–Ermittler 40 Prozent
    kassieren.

    Über ein ungewöhnlich aggressives Beispiel der Gebühreneintreibung berichtete
    beispielsweise die Programmzeitschrift Gong: Demnach schleichen GEZ–Fahnder in
    Hamburg durch Altenheime und schreiben von Türschildern die Namen bettlägeriger
    Bewohner ab. Wenig später bekommen die gebrechlichen Senioren Zahlungsaufforderungen,
    auch rückwirkend für mehrere Jahre. Das geschieht wohl in der Hoffnung, dass sich
    geschwächte und betagte Menschen schwer gegen solche Praktiken wehren können.

    Was also machen, wenn ein GEZ–Ermittler plötzlich vor Ihrer Haustür steht und Sie die
    Anmeldung für das drei Jahre alte Fernsehgerät wohl vergessen haben? Nicht immer lassen
    sich da die Ratschläge der taz anwenden: «Briefkasten nicht mehr öffnen, Telefon nicht mehr
    beantworten, Fernseher auslassen, Radio auslassen, Licht auslassen, möglichst nicht bewegen,
    flach atmen.»

    Die Rechtslage
    Über eines sollten Sie sich klar sein: Schwarzsehen ist eine Ordnungswidrigkeit. Die
    Beweislast hierfür liegt aber bei der GEZ, die auch den Nachweis hierüber erbringen muss.
    Sollte sie keine wahrheitsgetreuen Antworten erhalten, gestaltet sich das für die Kölner
    Behörde jedoch recht schwierig. Wegen der grundgesetzlich garantierten Unverletzbarkeit der Wohnung dürfen die GEZ–Ermittler nicht einmal einen Fuß in die Tür der Verdächtigen
    stellen. Daher müssen sie zu allerlei Tricks greifen, um sich ihre Provision zu verdienen.


    Die Tricks der GEZ-Fahnder I

    Grundlage für die erfolgreiche Arbeit der GEZ–Ermittler bilden die GEZ–Teilnehmerkarten,
    auf denen die Daten eines ordnungsgemäß angemeldeten Fernsehteilnehmers erfasst sind. Mit
    den Karten geht der Gebührenbeauftragte in seinem etwa 100.000 Haushalte umfassenden
    Bezirk von Tür zu Tür und liest Namensschilder. Existiert zu einem Namen keine Karte, hat
    er einen potentiellen Schwarzseher gefunden.

    Bluffen und Einschüchtern
    Wenn sich nun auf sein Klingeln die Tür öffnet, beginnt für den Schnüffler das "Bluffen und
    Einschüchtern". Entweder gelingt es ihm, Empfangsgeräte in der Wohnung zu sehen
    (Zwangsanmeldung) oder er muss den vermeintlichen Schwarzseher überzeugen, seine Geräte
    mit Unterschrift anzumelden. Das Hören eines mutmaßlichen Radios oder Fernsehers allein
    reicht als Nachweis nicht aus. Gleiches gilt auch für sichtbare Sat–Antennen oder einen
    vorhandenen Kabelanschluss.

    Fernseher oder Monitor
    Scheinbar einfach haben es die Ermittler, wenn sie einen nicht gemeldeten Fernseher durch
    das Fenster erspähen. Aber mal ehrlich: Wie schnell kann sich in der heutigen Zeit ein
    vermeintlicher Fernseher als großer PC–Monitor zum DVD–anschauen entpuppen. Und
    solange der zugehörige Computer auch keine TV–Karte hat, ist er (noch) gebührenfrei.

    Glückssache Auto
    Mit etwas Glück kann der GEZ–Fahnder auch einen Nichtzahler erwischen, der vor seinem
    Haus in ein Auto mit Radio steigt. Pech nur, wenn zahlungsrenitente Autofahrer ihr Fahrzeug
    um die Ecke oder auf einem öffentlich nicht zugänglichen Platz abstellen. Einen offiziellen
    Abgleich zwischen GEZ und dem Kraftfahrzeugbundesamt gibt es unseres Wissens bislang
    jedenfalls noch nicht.

    "Störe ich gerade bei der Tagesschau?"
    Egal ob am Telefon oder an der Haustür, solche und ähnliche Fangfragen sind bei den
    GEZ'lern sehr beliebt. Gleiches gilt für vermeintliche Marktforschung im Auftrag der TV–
    Anstalten ("Wie fanden sie gestern Wetten, dass?") oder verlockende Werbeangebote
    ("Wollen Sie eine Fernsehzeitung geschenkt?"). Falls Sie sich auf solche Fragen eingelassen
    haben – und natürlich keinen Fernseher haben – weisen Sie doch darauf hin, dass Sie die
    Sendung bei Freunden gesehen haben.

    Das Märchen vom Peilwagen
    Gerne wird auch versucht, Ahnungslosen das Märchen vom "Peilwagen" aufzutischen, mit
    dem nicht angemeldete Fernsehgeräte aufgespürt werden können. Zwar gibt es diese grauen
    Messwagen durchaus, doch sie gehören der Regulierungsbehörde für Post und
    Telekommunikation und dienen zum Auffinden elektromagnetischer Störfelder.


    Die Tricks der GEZ-Fahnder II

    Ob Heizung, Gas oder Elektrik, ?
    ... entsprechende (vom Vermieter beauftragte Firmen) melden sich im Vorfeld an und stehen
    plötzlich vor der Tür. Solche Methoden - wie sie Trickdiebe eher bei älteren Damen
    anwenden -sind rechtlich nicht zulässig. Wer sich unter derartigen Vorwänden Zutritt zu einer
    fremden Wohnung verschafft, macht sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar.

    Polizei und Hausdurchsuchung angedroht? Der GEZ–Fahnder glaubt Ihrer Aussage nicht und
    droht Ihnen mit Polizei und Hausdurchsuchung? Hier können wir Sie beruhigen:
    Hausdurchsuchungen sind schwere Eingriffe in die Grundrechte und dürfen daher
    grundsätzlich nur von Richtern angeordnet werden. Das geschieht bei Straftaten bzw. dem
    Verdacht auf solche, aber nicht bei einer vermeintlichen Ordnungswidrigkeit wie
    Schwarzsehen. Und ohne Durchsuchungsbeschluss wird auch kein Polizist unerlaubt Ihre
    Wohnung betreten.

    Uns ist jedenfalls noch kein Fall bekannt, bei dem die GEZ versucht hat, die Auskunftspflicht
    gerichtlich durchzusetzen.

    Dem Ehrlichen die Nachzahlung
    Sollte Sie der Besuch des Kontrolleurs daran erinnern, ein noch «vergessenes» Gerät
    anzumelden, beantworten Sie die Frage richtig, wie lange Sie das Gerät schon haben. Der
    Ehrliche sagt «seit drei Jahren» und muss bis zu 1.000 Euro nachzahlen. Der Schlaue sagt
    «seit gestern» und kommt umsonst davon. Ganz schön ungerecht... zumal es schwer ist, bei
    Flohmarktkäufen entsprechende Quittungen einzufordern.

    Achtung, Laubenpieper!
    Des Öfteren hört man, dass GEZ–Fahnder ganze Gartenkolonien und Campingplätze
    durchkämmen und auch für von zu Hause mitgebrachte Radios und TV–Geräte deftige
    Rechnungen ausstellen. Dahinter scheint die Hoffnung zu stecken, dass die Betroffenen dies
    aus Angst vor noch höheren Nachforderungen akzeptieren. Tatsächlich wissen viele nicht,
    dass ein Fernseher im Wohnwagen oder in der Gartenlaube - sofern es sich um das einzige
    Gerät handelt - gar nicht doppelt angemeldet werden muss.

    Alternative Tipps
    Sollte Ihnen ein GEZ–Fahnder zu aggressiv und aufdringlich werden, versuchen Sie es doch
    mal mit alternativen Tipps aus verschiedenen Internetforen. So könnten Sie beispielsweise die
    Polizei anrufen und melden, dass da ein verdächtiger Typ in Ihrer Straße lungert und die
    Häuser auskundschaftet. Oder wenn Sie ein Grundstück haben, schicken Sie doch einfach mal
    den Hund zum Spielen raus.


    Musterbrief
    Was, wenn sich die GEZ mit Ihren Antworten partout nicht zufrieden geben will und Sie mit
    weiteren Schreiben überhäuft? Dann sehen Sie diese rührende Anhänglichkeit doch mal
    positiv. Wo erfährt man heute noch derart persönliche Zuwendung, echtes Interesse und rege
    Anteilnahme? Fühlen Sie sich geborgen in der großen Gemeinschaft der Registrierten!

    Alternativ könnten Sie der GEZ, natürlich per Einschreiben, folgenden Musterbrief zustellen:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

    1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offen zu legen, welche Daten außer den oben
    aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte
    Person gespeichert haben. Gleiches gilt für die Quellen, aus denen sämtliche mich
    betreffenden Daten stammen. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1–3 BDSG)

    2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls
    unverzüglich mir gegenüber offen zu legen. (§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG)

    3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Datenunverzüglich zu
    sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. (§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner §
    4 Abs. 1 BDSG)

    4. Ich untersage Ihnen jegliche zukünftige Speicherung von Daten, die meine Person bzw.
    meine Adressen betreffen, ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. (§
    28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG)

    5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte
    übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG)

    6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit
    dem Datum dieses Schreibens.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür dass ich mich gezwungen sehe, den zuständigen
    Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren.
    Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

    Mit freundlichen Grüßen
     
  12. DaiHogo
    DaiHogo Gast

    GEZ Gebühren für PC und Handy beschlossen

    nette Lektüre muss ich sagen.

    Als ich vor ein paar Jahren noch bei meinen Eltern wohnte gingen die GEZ Mahnbriefe immer an einen 2km entfernt wohnenden Onkel von mir zu dem ich auch eigentlich gar keinen Kontakt hatte. Nur der Nachname ist gleich, ob die wohl dachten das es mein Vater sei?
    Nachdem ich nun ausgezogen war gab ich das der GEZ weiter und meldete mich mal an, so ehrlich wie ich bin. Mittlerweile sieht das so aus das ich GEZ zahle und plötzlich an die Adresse meiner Eltern die Mahnschreiben der GEZ rausgehen das ich doch zahlen solle!!!

    Naja deren Politik soll mir mal einer erklären, für mich sind die nur Datensammler wie du oben schon in deinem Artikel beschrieben hattest....
     
  13. indexi
    indexi Gast

    GEZ Gebühren für PC und Handy beschlossen

    Ich hab noch mehr !!!

    1 Anmoderation
    Die vielen Leserzuschriften zu meinem Buch ,,GEZ ab-
    schaffen!" haben mich veranlasst, diesen Ratgeber zu
    ,,GEZ abschaffen!", neben den
    schreiben. Ging es noch in
    3 1 Argumenten für die Abschaffung, um die interne Struk-
    tur der GEZ, über deren rechtliche Absicherung, den Da-
    tenschutz, die Gebührenpflicht usw., so geht es im vorlie-
    genden Buch zentral um die Frage: Wie komme ich aus
    dieser Falle wieder raus? Wie kann ich es anstellen, kein
    ,,Rundfunkteilnehmer" mehr zu sein oder zumindest von
    der Gebührenpflicht befreit zu werden? Vielleicht haben Sie sich bis vor Kurzem auch gar nicht
    darum gekümmert, dass die GEZ Ihnen regelmäßig Geld
    vom Konto abbucht. Erst durch ein bestimmtes Ereignis
    wurden Sie auf diesen Geschäftsvorgang in Ihrer Haus-
    haltskasse aufmerksam. So ging es jedenfalls mir vor eini-
    gen Jahren, als mich die GEZ zusätzlich zu den ohnehin
    regelmäßig bezahlten Radio- und Fernsehgebühren mit
    weiteren Forderungen belasten wollte.
    Selbstständige, so wie ich, müssen nämlich, egal wie viel
    „zum Empfang
    sie verdienen, für jedes RF-Gerät, das sie
    bereithalten", Geld an die GEZ bezahlen. Auch wer sich
    als kleiner Einzelunternehmer mal so gerade durchschla-
    gen kann, muss zusätzlich für jeden Video-Recorder, Ra-
    diowecker, Küchenradio, Zweitfernseher
    U.S.W. Rund-
    funkgebühren zahlen, obwohl er oder sie nur
    EIN Augen-paar und nur einen EINZIGEN Satz Ohren besitzt.
    Viele von Ihnen werden aber sicher auch durch die
    aktuelle Gebührenerhöhung auf diesen Kostenfaktor aufmerksam
    geworden sein. Immerhin kostet es den Bürger dann
    204,36 pro Jahr' - oder für diejenigen, die sogar
    noch in D-Mark rechnen, über 400 DM.
    Sie wollen nun aus diesem ,,VereinGEZ "austreten, weil Sie
    nicht verstehen können, warum die ÖRR in Zeiten knap
    per Kassen für Seifenopern, Volksmusik- und „Wette
    dass" von der Bevölkerung jetzt noch mehr Zwangsgelder
    abkassieren dürfen.

    2 Rechtliche Klarstellung und Abgrenzung
    Wer ein Rundfunkgerät länger als einen Monat zum Emp-
    nicht anmeldet (egal, ob der Empfang bereithält und es
    fang öffentlich-rechtlicher Sender möglich ist oder nicht),
    macht sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig. So steht es
    zumindest im Rundfunkgebührenstaatsvertrag, RfGebStV.
    Es spielt überhaupt keine Rolle, ob die Programme der
    ÖRR genutzt werden oder nicht. Einzig und allein ent-
    scheidend ist das Zum-Empfang-Bereithalten von RF-
    Geräten. Auszug aus dem RfGebStV: Ordnungswidrigkeiten
    (I) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    1.das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes zum
    Empfang entgegen j 3 nicht innerhalb eines Monats an-
    zeigt; 2. ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit-
    hält und die fällige Rundfunkgebühr länger als sechs Mo-
    nate ganz oder teilweise nicht leistet.
    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße ge-
    ahndet werden.
    (3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Lan-
    desrundfunkanstalt vefolgt. Die Rundfunkanstalt ist vom
    Ausgang des Vefahrens zu benachrichtigen.
    Gemäß Â§ 11 1 StGB ist der öffentliche Aufruf zu rechts-
    widrigen Handlungen unter Androhung von Strafe verbo-
    ten. Ich weise daher ausdrücklich darauf hin, dass ich mit
    diesem Ratgeber lediglich über die Möglichkeiten aufklä-
    re, sich der Gebührenpflicht legal zu entziehen.
    Es wird darüber hinaus geschildert, wie sich einzelne Personen
    dieser Verpflichtung erfolgreich entzogen haben. Einen
    Aufruf zu strafbaren Handlungen gibt es in diesem Buch nicht.
    Ich mache jedoch keinen Hehl daraus, dass ich den
    Rundfunkgebührenstaatsvertrag wegen seiner totalitär positivis-
    tischen Rechtsauffassung kritisiere und dass ich den Ge-
    setzgeber dringend dazu auffordere, dieses Recht zu revi-
    dieren und durch ein Recht zu ersetzen, das mit demokra-
    tischen Gepflogenheiten und Werten vereinbar ist. Lesen
    Sie hierzu auch Kap. 5 und Kap. 15.

    3 Sind Rundfunkgebühren eigentlich Gebühren?
    Das, was allgemein als „Rundfunkgebühr" bezeichnet
    wird, ist in Wahrheit gar keine Gebühr, da Gebühren
    finanzwissenschaftlich gesehen Abgaben sind, „die als Ge-
    genleistung für eine individuell zurechenbare Öffentliche
    Leistung zu entrichten sind. ( Aus: ALPMANNIBROCKHAUS: Fachlexikon Recht )
    Die ÖRR verlangen aber Geld für etwas, dessen Inan-
    spruchnahme in vielen Fällen überhaupt nicht möglich
    oder gar gewollt ist - und die Sender machen keinen Hehl
    daraus. So gibt die ARD ohne jeden Skrupel bekannt:
    „Die Gebühren stellen kein Entgelt für die Programman-
    gebote oder gar die Nutzung bestimmter Programme dar.
    Sie sind vielmehr von jedem Teilnehmer zu entrichten, der
    »ein Rundfunkempf angsgerät zum Empfang bereit hält«.
    Der unrechtmäßige Gebrauch des Begriffs ,,Gebühr" ist
    also - freundlich ausgedrückt - ein reines Marketing- Instrument
    (weniger freundlich: er dient der Verschleierung). Der Begriff
    soll so etwas wie Legitimität
    ,,Zwangsabgabe vermitteln, das sich eigentlich nur als
    gegen die Angst vor der Verfolgung durch geldgierige
    Rundfunkbeauftragte" oder kurz als ,,Schutzgeld bezeichnen ließe.
    Um die Leser aber nicht unnötig zu verwirren, verwende
    ich im Folgenden trotzdem die gebräuchliche Bezeichnung
    „Rundfunkgebühr".

    4 Schwarzsehen und -hören - ohne schlechtes Gewissen?
    Es wird fälschlich behauptet, Rundfunkgebühren funktio-
    nierten nach dem Solidaritätsprinzip. In Wirklichkeit zahlt
    aber der kleine Arbeitslosengeldempfanger, der in seiner
    1-Zimmer Dachgeschosswohnung gerade mal einen Fern-
    seher und ein Radio unterhält, genau so viel, wie ein Mul-
    timillionär, der in seiner privaten 40-Zimmer-Villa
    20 Fernseher und 30 Radios zum Empfang bereit hält. Mit
    Solidarität hat dieses Prinzip also überhaupt nichts zu tun!
    Die GEZ und die ÖRR versuchen der Bevölkerung einzu-
    reden, dass Menschen, die sich weigern, Rundfunkgebüh-
    ren zu bezahlen, Schmarotzer seien, weil die regulären
    Teilnehmer für diese Leute mitbezahlen müssten.
    Der ÖRR ist aber mittlerweile zu einer solch monströsen
    und dreisten Geldvernichtungsmaschine herangewachsen,
    dass er mit dem Charme seiner Gründerjahre nichts mehr
    gemeinsam hat. Gäbe er sich mit seiner Kernaufgabe zu-
    frieden, bräuchte er auch keine aggressiven Eintreiber, die
    regelrecht auf Menschenjagd durch unser Land streifen
    und nicht nur Angst, sondern auch Zorn und Staatsver-
    drossenheit verbreiten. Es kann doch niemandem ernsthaft
    vermittelt werden, dass unsere Demokratie ohne ein
    zwangsfinanziertes ,,Wetten dass...?" Schaden nehmen
    würde. Vielmehr fehlen der Bevölkerung
    6,9 Milliarden Euro, um sich nach eigenen Wünschen und Vorstellungen
    anspruchsvoll informieren zu lassen.
    Der ÖRR könnte sich gut mit einem Gebührenmodell
    zufrieden geben, wie ich es hier im Kap. 5 - In meinem Buch
    „GEZ abschaffen!"beschrieben habe. habe ich 31
    Argumente für die Abschaffung der GEZ aufgeführt. Hier
    geht es noch mal um die Frage, ob ,,Rundfunkgebühren"
    für unsere Demokratie noch tragbar sind.

    4.1 Arme und Behinderte werden abgezockt
    Obdachlose, die wieder eine Wohnung gefunden haben,
    werden von der GEZ vollkommen „legal" rückwirkend
    ausgenommen, wenn sie sich nicht rechtzeitig abgemeldet
    haben (s. Kap. 16.4).
    Behinderte mit entsprechendem Befreiungsvermerk müs-
    sen voll zahlen, wenn Sie die regelmäßige
    Befreiungsprozedur vergessen haben oder damit einfach überfordert
    sind, Demenzkranke, Arbeitslose, Lehrlinge, Schüler und
    Studenten, ja selbst Tote werden von der unstillbaren Gier
    der ÖRR nicht verschont.

    4.2 Die Befreiungslüge
    Bei der öffentlich-rechtlichen Ausraubung der Bürger
    durch die GEZ, behaupten die Anstalten, dass es sich ja
    nicht um finanziell schlecht gestellte Menschen handele,
    denen man ihr Geld wegnimmt. Wer wenig verdiene, kön-
    ne sich ja befreien lassen. Verdient jemand aber unterhalb
    der Sozialhilfegrenze, wird die Befreiung abgelehnt
    - wegen zuwenig Einkommen. Da helfen keine Steuerbe-
    scheide oder andere beweiskräftige Dokumente, es wird
    schlicht behauptet, dies sei unglaubwürdig - fertig

    4.3 Rüpelhafte Gebührenbeauftragte
    Die freiberuflichen Gebührenbeauftragten können sich als
    ,,Beamtec' ausgeben, ohne dass ihnen irgendeine Konse-
    quenz droht. Im Gegenteil: Mit diesem Trick klopfen sie
    die Bürger weich und kassieren ungestört ab. Das freut die
    GEZ vermutlich sehr. Diese Sorte selbsternannter „Beamter' und die
    ÖRR machen firn-fifty mit der ergatterten Beute. Dabei können
    die ,,Beauftragten' zeitlich unbegrenzte Nachforderun-
    gen auf ihre Anmeldezettel notieren und dann mit Dro-
    hungen und falschen Behauptungen die Unterschriften der
    so genötigten Opfer erzwingen (s.a. Kap. 11 und 16.3). Ich
    habe mittlerweile mehrere solcher Fälle gesammelt!

    4.4 Blasphemie als Werbestrategie
    Der Fernsehspot mit dem GEZ-internen Namen ,,Gospel"
    soll suggerieren, dass die GEZ so etwas wie Gott sei! In-
    halt des Spots: Ein unglaublich aufgeblasener
    GEZ- Eintreiber schreit die umstehenden Menschen an: ,,DUUU
    HASS S SST NIIIICHT GEZAAAAHLT ! ! !" Daraufhin
    wimmern die Menschen, an den herrschsüchtigen
    GEZler gerichtet: ,,Vergib uns, denn wir haben es nicht gewusst!"
    Hintergrund: Jesus hatte am Kreuz gerufen ,,Vater, vergib
    ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun!" (Lukas
    23, Vers 34). Nun soll die GEZ es sein, die den armen ,,Sün-
    dern" vergibt...!? Außer Geld scheint der GEZ buchstäb-
    lich nichts heilig zu sein.

    4.5 Hemmungsloser Machtmissbrauch?
    Haben Sie sich schon mal gefragt, was eigentlich die
    pompösen Werbeanzeigen in Zeitschriften („Mit dem
    Zweiten sieht man besser" etc.) sollen? Kundengewinnung
    kann es ja nicht sein, denn die ,,Kundenu werden ja
    zwangsrekrutiert. Also bleibt nur der Verdacht auf den
    Versuch der aktiven Bestechung: Dicke, teure Anzeige für
    eine wohlgesonnene Presse? Und das auch noch von dem
    Geld der Gebührenzahler..
    Die ÖRR gebrauchen Fernsehen und Radio manchmal so
    wie totalitäre Systeme ihren Propaganda-Apparat
    - nämlich dann, wenn es um Ihre eigenen Belange geht: Sie ma-
    chen Ihre Konkurrenz madig und lügen sich selber schön!
    Zum Beispiel, dass Sie mit vollkommen ominösen
    Rechenbeispielen zu beweisen versuchen, dass das private
    Fernsehen dem einzelnen Bürger wesentlich teurer
    kommt, als der ÖRR~.
    Und haben Sie im ÖRR schon ein einziges mal etwas Kri-
    tisches über den ÖRR oder die Rundfunkgebühr erfahren?

    4.6 Menschen verlieren Lust auf Demokratie
    Ich kenne viele Menschen, die mir persönlich geschrieben
    oder gesagt haben, dass sie sich wegen den Methoden der
    GEZ von unserem Rechtsstaat im Stich gelassen, ja sogar
    abgestoßen fühlen. Sie berichten, dass sie sich von der
    Demokratie abwenden, dass sie kein Vertrauen in die Un-
    abhängigkeit und zuverlässigkeit unserer Justiz mehr be-
    sitzen. Und das wegen der Maßlosigkeit der ÖRR und der
    unverschämten Vorgehensweise der GEZ!
    Wir verlieren Menschen, die wir dringend für unser Gemeinwesen brauchen!

    4.7 Gebührengerechtigkeit nur illegal durchsetzbar?
    Der ÖRR ertrotzt sich unter dem Vorwand der Rundfunk-
    freiheit vom Staat und seinen Organen Regelungen, die
    kein Bürger mehr nachvollziehen kann:
    z.B. ungehemmte Datenweitergabe nach der
    „Meldedatenübermittlungsverordnung"
    durch die Einwohnermeldeämter und ,,Rasterfahndung"
    nach mutmaßlichen Schwarzguckern!
    Adressenankauf bei privaten Adresshändlern u.s.w.. Der Lan-
    desdatenschutzbeauftragte von Hessen subsumierte über-
    zeugend und dokumentiert es auf seiner website, dass die
    GEZ bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten
    von privaten Adresshändlern gegen das Hessische
    Datenschutzgesetz verstößt. Trotzdem wird unbeirrt weiter ge-
    gen das Gesetz verstoßen (s.a. Kap 15).
    Am liebsten wäre es wohl der GEZ, wenn sie jederzeit in
    jede Wohnung eindringen dürfte und jeder Bürger eine
    kleine Abhöranlage in seinen vier Wänden zu installieren
    Nur so könnte man ,,Gebührengerechtigkeit" über-
    haupt durchsetzen. Nur unter sehr fragwürdigen Bedin-
    gungen kann dieses Zwangsfinanzierungssystem funktio-
    nieren. Wir müssen uns fragen: Wollen wir das?

    4.8 Die GEZ ist unersättlich
    Nicht nur Fernseher und Radios sind gebührenpflichtig.
    Handys sind es ebenfalls, wenn damit Rundfunkempfang
    möglich ist. Empfangstaugliche
    PCs mit eingebautem Tuner unterliegen auch schon länger der Gebührenpflicht.
    Nun kommt aber eine weitere Gebühr für
    PCs ohne Empfangsteil, dafür aber mit Internetanschluss. Fast niemand
    verwendet seinen PC dazu, im Internet fernzusehen. Warum dann diese Gebühr?
    - Weil ARD und ZDF jetzt auch das Internet als abzockbare Technologie für sich entdeckt
    haben, sonst nichts. Nach der Gesetzesänderung werden
    Internet-PCs einfach als ,,neuartige Rundfunkempfangsgeräte" bezeichnet.
    Und wer ein RF-Gerät zum Empfang bereit hält,
    ... na j a...Sie wissen schon ...
    Wer also keinen Fernseher hat, dafür aber einen internet-
    fähigen PC, wird künftig als ,,Teilnehmer zwangsakqui-
    riert und muss die volle Fernsehgebühr entrichten - auch
    Privatleute, die noch keine Fernsehgebühren zahlen. Diese
    neue Regelung gilt für Privatleute evtl. schon ab April
    2005~ und für Firmen ab Januar 2007. Privatleuten wird
    damit faktisch die Möglichkeit genommen, sich überhaupt
    noch der GEZ zu entziehen und für Firmen wird ein
    Standort in diesem Land immer teurer und unattraktiver.
    Viele werden ins Ausland abwandern und ihre Arbeits-
    plätze mitnehmen.
    internetfahige PCs generell per Beschluss zu gebüh-
    renpflichtigen Empfangsgeräten gemacht werden, haben
    wir bald Zustände wie bei George Orwells ,,1984":
    Es würde nämlich nicht lange dauern, bis die Beschaffung der
    Kundendaten von den Internet-Providern Standard ist.
    Dann wäre jeder Internetkunde auch automatisch ein
    ,,Teilnehmer und keiner könnte dem langen Arm der
    GEZ mehr entkommen. Der Gesetzgeber wird sich viel-
    leicht dagegen kurz sperren, dann aber einem entspre-
    chenden Begehren der Rundfunkanstalten nachgeben
    - wie er es in der Vergangenheit immer tat.
    Scheinbar macht die GEZ tatsächlich vor nichts halt. -
    Wann müssen wir damit rechnen, dass auch für ganz nor-
    male Telefone oder Haussprechanlagen Rundfunkgebüh-
    ren verlangt werden? Mit Telefonen und Haussprechanla-
    gen kann man auch Rundfunk empfangen, wenn man
    nämlich mit Räumen verbunden ist, in denen ein Fernse-
    her oder ein Radio vorhanden ist. Nach $1, Abs. 1
    RfGebStV sind nämlich auch reine Hörstellen anmelde-
    pflichtig. - Wenn wir Bürger nichts unternehmen, wird es immer schlimmer.

    4.9 Je belangloser desto teurer
    Je belangloser die Programme, desto teurer sind sie: Ver-
    gleicht man verschiedene Bereiche mit den wichtigsten
    Grundversorgungssparten, nämlich Politik, Bildung, Kul-
    tur und Gesellschaft, dann kommen die Kosten für Fern-
    sehshows etwa auf das 6-fache, für Sport auf das 3,5-
    fache und Unterhaltung auf das 3-fache. Gerade bei die-
    sen teuren Sendungen sollte aber jeder selbst wählen dür-
    fen, ob er sie sehen (und bezahlen) möchte oder nicht!
    Vor einigen Jahren hat man den Schulfunk, die Sprachkur-
    se und die Telekollegs aus den Programmen genommen.
    Und wenn die Vertreter der ÖRR heute von einem Bil-
    dungsauftrag sprechen, dann nur mit Häme. So äußerte
    sich auch Thomas Gottschalk im Spiegel (Ausg. 5312004):
    „Wenn ich ARD und ZDF staatsfinanziere und vom Quo-
    tendruck befreie, werden die zur faden Volkshochschule, "
    während bei den anderen das Leben tobt.
    Natürlich macht es ihm und einigen seiner Kollegen si-
    cherlich mehr Spaß, bei den Reichen und Schönen als
    Globalplayer und Medienstar mitzumischen, als einen
    ernstzunehmenden Auftrag zu erfüllen. Die Frage ist aber
    nicht: Was will Thomas Gottschalk und wie können wir es
    ihm am besten finanzieren und recht machen? Sondern:
    Was wollen wir und wofür wollen wir etwas bezahlen? -
    Das sollte jeder Bürger individuell und ohne Zwang selbst
    für sich beantworten und entscheiden können!

    4.10 Die ,,Nebenkosten der Zwangsfinanzierung
    Neben den fast 7 Milliarden Euro (7.000 Millionen), die
    durch die sog. Rundfunkgebühren jährlich eingenommen
    und der Volkswirtschaft entzogen werden, gibt es eine
    Reihe von Nebenkosten, die uns der ÖRR beschert.
    u.a. die Inanspruchnahme der Sozialämter
    und der Venvaltungsgerichte. Die Sozialämter werden
    dazu missbraucht, die Anträge auf Rundfunkgebührenbe-
    freiung zu bearbeiten und die Antragsteller zu beraten. Die
    Venvaltungsgerichte haben alle Hände voll damit zu tun,
    Klagen wegen ungerechtfertigter Gebührenerhebung, nicht
    genehmigter Befreiungsanträge und anderer in Verbin-
    dung mit der Gebührenerhebung bestehender Verfahren zu
    bearbeiten. Leider gibt es jedenfalls in Hamburg keine Statistiken über
    diese Leistungen, geschweige denn über die Kosten. Mei-
    ne Telefonate mit hochrangigen Vertretern der
    Senatskanzlei, dem Rechnungshof, dem Statistischen Landesamt
    und verschiedenen Justiz-Pressesprechern in Hamburg
    ergaben beklagenswerter Weise, dass an solchen Statisti-
    ken auch überhaupt kein Bedarf bestehe. Wirklich schade.

    4.1 1 Nie wieder Rundfunkgebühren!
    Warum soll ein immer belangloser werdendes Programm
    von Menschen, unter Androhung von Strafe bezahlt wer-
    den, die es gar nicht sehen oder hören wollen! Von Men-
    schen, denen es finanziell mies geht, die um jeden Cent
    kämpfen und sich mehrfach überlegen müssen, ob sie sich
    diese oder jene kleine Anschaffung tatsächlich leisten
    können. Warum sollen diese Menschen für die Villen und
    Schlösser von Multimillionären aufkommen?
    Die medienpolitischen Fragen, die endlich gestellt werden
    müssen lauten;
    1. Was ist gut für die Bevölkerung, um die es schließ-
    lich geht
    2. Was soll ein ÖRR-system leisten
    3. Wie kann es legitim finanziert werden
    Und nicht: Was haben irgendwelche fern ab von der Reali-
    tät lebenden Politiker oder Bundesverfassungsrechtsausle-
    ger irgendwann in der Vergangenheit mal zum Thema
    „Rundfunkauftrag, „Grundversorgung" oder ,,Rundfunk-
    gebühren" verKündet und wie kann die Bevölkerung nun
    mit Gewalt dazu gezwungen werden, sich demütig an die-
    se völlig irrwitzigen Vorgaben zu halten.
    Frage nicht, was du für den öffentlich-rechtlichen
    Rundfunk tun musst, sondern was der öffentlich-
    rechtliche Rundfunk für dich zu tun hat!
    Wenn der ÖRR diese Botschaft nicht hören oder verstehen
    will, dann ist die Zeit bald reif, alle Rundfunkgeräte bei
    der GEZ abzumelden (dies ist kein Aufruf zum Boykott,
    sondern eine Prophezeiung).

    5 Alternatives Finanzierungsmodell für, den ÖRR
    Ich möchte nun ein eigenes Finanzierungsmodell für den
    ÖRR vorstellen, das ich für fair und realisierbar halte. Es
    definiert nebenbei auch noch die Aufgaben des ÖRR ein-
    deutiger, als dies bisher der Fall ist. Im Moment haben wir
    beklagenswerter Weise eine Situation, in der die ÖRR-
    Anstalten machen können, was sie wollen, was wiederum dazu
    führt, dass das Geld der Gebührenzahler bündelweise
    nach Lust und Laune vernichtet wird.
    Im Wesentlichen sind es zwei Bereiche, die der ÖRR zu leisten hat:
    Zum einen soll der ÖRR konkrete staatlich vorgegebene Informationen liefern.
    Und dies ohne rumzueiern wie bis-
    her, sondern wohl deklariert". Staatlich initiierte Sendun-
    gen dienen dazu, staatliche Aufgaben zu erfüllen. Beispie-
    le sind Schulfunksendungen nach staatlichen Lehrplänen
    als Nachhilfe für Schülerinnen und Schüler (was ja wohl
    dringend nötig ist!) oder Telekollegs mit der Möglichkeit
    bemfsqualifizierende Abschlussprüfungen zu machen.
    Diese Sendeformate hat der ÖRR vor vielen Jahren sang-
    und klanglos zu Gunsten schnöder und niveauloser aber
    umso teurerer Massenunterhaltungprojekte eliminiert.
    Der zweite Bereich umfasst alles andere, was die Bürger
    jeweils in unterschiedlicher Ausprägung interessiert. Hier
    sollte dann auch der einzelne Bürger für seine eigenen
    Interessen finanziell geradestehen und sich nicht seine
    Western, Volksmusik- oder Sportsendungen von Fremden
    bezahlen lassen.
    Entsprechend diesen inhaltlichen Vorgaben besteht nun
    mein alternatives Finanziemngssystem im Wesentlichen
    aus drei verschiedenen Einnahmequellen: Steuern,
    Decodergebühren und Werbeeinnahmen.
    Anders als bei der Rundfunkgebühr zahlen bei diesem
    Modell die Reichen mehr als Mittellose oder
    Geringverdiener. Das ist gerecht.

    5.2 Decoderfinanzierung
    Insbesondere Sendungen, die unterschiedlichen Bedürfnis-
    sen dienen, werden verschlüsselt ausgestrahlt und müssen
    mit Hilfe eines Decoders entschlüsselt werden. Hierfür
    werden Gebühren fällig. Sinnvollenveise sollten diese
    Gebühren nicht pauschal für einen bestimmten Kanal,
    bzw. Sender entrichtet werden, sondern für bestimmte Sendungen
    - und zwar im Minutentakt, ähnlich wie beim
    Telefonieren. Diese Finanzierungsart eignet sich u.a. fur
    alle Arten von Spartensendungen,
    für Spielfilme, Krimis, Fernsehspiele,
    Sport und Musik,
    Kulturelle Sendungen,
    politische Magazine,
    Reportagen aus aller Welt,
    Nachrichten u.s.w..

    5.3 Werbefinanzierung
    Dekoderfinanzierung und Werbefinanzierung können
    durchaus für ähnliche Programme (ggf. auch parallel oder
    vermischt) verwendet werden.
    Zu den werbefinanzierten Programmen zählen z.B.:
    jede Art von Spielfilmen,
    Sport (sehr gut geeignet ist Boxen - Werbung in
    den Pausen oder Fußball mit Werbetransparenten),
    Musiksendungen,
    Seifenopern u.s.w..
    Natürlich bedeutet die Werbefinanzierung eine Abhängig-
    keit von den Werbekunden. Das ist heute aber auch nicht
    anders, nur heute wird diese Abhängigkeit verschleiert...

    5.4 Freie Wahl für freie Bürger
    Ohne für den Empfang individuell zu bezahlen, könnten
    die Bürger also alle steuerfinanzierten und alle
    werbefinanzierten Programme konsumieren. Lediglich für die
    - und zwar Dekoder-Programme wäre eine Gebühr fällig
    eine freiwillige Gebühr, wie es sich für ein freies Land
    gehört!
    Jeder könnte sich aussuchen, welche Spielfilme
    sieler sehen oder Unterhaltungssendungen und Reportagen
    hören und selbst finanzieren möchte. Kein Bürger brauch-
    te mehr Zwangsgeld für langweilige Filme, peinliche
    Shows und überteuerte Sportübertragungen abgeben, die
    er nicht sehen will. Wer etwas nicht konsumieren will,
    braucht es auch nicht zu bezahlen. Eigentlich etwas voll-
    kommen Selbstverständliches. Totalitäre Instrumente zur
    Geldbeschaffung wären überflüssig.

    so nun genug wer das ganze Buch mal lesen will schreibt Mir eine PM
    dem schicke Ich gern das 9,6mb große pdf

    Alles hier Abzubilden würde den Rahmen sprengen!
    Und ich glaube es ist schon genug gesagt das es nur Abzocke ist
    genauso wie unser toller Staatshaushalt 265 Mrd.€ Außgaben
    470 Mrd€ Einnahmen!!!!und trotzdem 3% mehr Mehrwertsteuer
    dies sollte uns mehr zu denken geben!!!

    so long indexi :34:

    zum schluß noch

    9.1 Befreiung beantragen - Vor- und Nachteile
    Vorteil des Antrages auf Gebührenbefreiung: Diese Me-
    thode erfordert weniger Nervenstärke als die
    Abmeldemethode. Sollte der Befreiungsantrag tatsächlich genehmigt
    werden, haben Sie zumindest erstmal ein Jahr Ruhe vor
    den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und ihren Geldeintreibern.
    Nachteile: Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunk-
    gebühr ist eine Bittsteller-Prozedur, die entwürdigender
    eigentlich gar nicht sein kann. Je nach Begründung Ihres
    Antrages müssen Sie nicht nur Ihr Einkommen klein-klein
    darlegen, sondern auch noch Ihre privatesten Ausgaben
    (und damit Ihre persönlichen Lebensgewohnheiten) offenbaren.
    Bei der Betrachtung der Formulare und eingeforderten
    Auskünfte fangt so mancher Antragsteller mit Recht an zu fluchen:
    ,,Warum wird in unserem Staat so viel Wert dar-
    auf gelegt, dass überkandidelte Wichtigtuer, übersättigte
    Fußballer und hochnäsige Intendanten mit haufenweise
    zwangsGeld versorgt werden, das uns einfachen Bürgern
    entzogen wird? Wieso muss ich hier jetzt beantragen, kei-
    ne Multimillionäre mehr zu unterstützen? Wo leben wir ?

    8.2 Für immer abmelden
    So gehen Sie vor, um Ihre Geräte für immer abzumelden:
    Erste wichtige Maßnahme: Lastschriftverfahren kündigen (s. Kap. 14)
    Besorgen Sie sich aus dem lnternet das Abmeldeformular
    der GEZ oder schreiben Sie einen Brief, aus dem folgende
    Sachverhalte hervorgehen:
    Die Rundfunkgeräte (Radio und Fernseher) oder nur der
    Fernseher (wie Sie wollen) stehen nicht mehr zum Emp-
    fang bereit. Gründe dafür könnten etwa sein:
    „Ich habe alle meine Geräte verschenkt" oder
    ,,... auf dem Flohmarkt
    verkauft". Sie brauchen nicht anzugeben, wo sich diese
    Geräte jetzt befinden, auch wenn die GEZ danach fragen sollte.
    Sie können Ihre Geräte niemals rückwirkend abmel-
    den. Die Abmeldung gilt erst ab dem ersten Tag des Folgemonats.
    Kündigen Sie die Geräte immer per sofort oder zum Ende
    des Monats, der dem Abmeldemonat vorausgeht. Beispiel:
    Sie wollen ab Oktober 2005 abmelden, schreiben Sie, dass
    die Abmeldung zum 30. September vorzunehmen ist. Bei
    1. Oktober würde der komplette Oktober
    noch mitberechnet. Vergessen Sie auch nicht Ihre
    Teilnehmernummer anzugeben.
     
  14. DaiHogo
    DaiHogo Gast

    GEZ Gebühren für PC und Handy beschlossen

    guter Artikel!!
    Nächstes Jahr sollen die Gebühren neu geregelt werden, villeicht wirds dann noch ein bissl teurer. Wir lassens ja mit uns machen, ich denke mal das Klagen da auch keinen Sinn haben weil die GEZ im Gesetz verankert ist...
     
Thema:

GEZ Gebühren für PC und Handy beschlossen - Software

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